Geltungsbereich
Diese Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sind Teil des Vertrags zwischen der Staymate OG (nachfolgend “Staymate”) und deren Kunden über die Nutzung der Staymate-Plattform und damit zusammenhängender Software und Dienstleistungen.
1. Leistungsumfang
Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung (Vermietung) der Web-Applikation “Staymate” sowie des Content Management Systems (CMS) “Staymate Manager” im vereinbarten Leistungsumfang. Die Web-Applikation und das CMS werden in der jeweils aktuellsten Version bereitgestellt.
2. Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt mit Bereitstellung der Web-Applikation jedoch spätestens 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung und läuft für die gewählte Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag fristgerecht kündigt.
3. Kündigung
Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei einer Kündigung wird die Bereitstellung der Web-Applikation “Staymate” und “Staymate Manager” beendet bzw. zugehörige Programmteile entfernt.
4. Außerordentliche Kündigung
Staymate ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Mieter sein Nutzungsrecht überschreitet. Hierzu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Weitergabe der Staymate Programme an Konkurrenten oder wenn der Mieter mehr als drei Monate in Zahlungsverzug gerät.
5. Rechnungen
Rechnungen werden elektronisch per E-Mail gesendet. Besteht der Wunsch nach einer gedruckten Rechnung per Post, wird dafür ein Entgelt von 5 Euro pro ausgestellter Rechnung zusätzlich zum Rechnungsbetrag eingehoben.
6. Zahlung
Die Rechnungslegung findet im Voraus für den vereinbarten Zahlungsrythmus statt. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungsdatum. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist das Einlangen (Wertstellung) der Zahlung auf dem Konto von Staymate.
7. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist Staymate berechtigt, Verzugszinsen und Betreibungskosten entsprechend dem Zahlungsverzugsgesetz zu verrechnen. Außerdem ist Staymate berechtigt, ab 14 Tagen Zahlungsverzug die Bereitstellung aller Applikationen vorübergehend einzustellen, bis der Zahlungspflicht nachgekommen wurde.
8. Mitwirkungspflichten
(1) Der Mieter stellt sämtliche von Staymate zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung und unterstützt Staymate auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen.
(2) Staymate unterstützt den Mieter kostenlos bei üblichen technischen Fragen und Problemen während der üblichen Bürozeiten. Ausgenommen davon ist die Unterstützung und Beratung für Hotelgäste.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Wien, Österreich.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.